Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Plattform und der Software-Erweiterungen für Microsoft Azure DevOps
der QUIBIQ Berlin GmbH, Albert-Einstein-Str. 16, 12489 Berlin
Stand: Mai 2026
Präambel
Die Anbieterin entwickelt und vertreibt Software-Erweiterungen für Microsoft Azure DevOps. Die Produkte werden im Microsoft Marketplace gelistet. Die Anbieterin betreibt zudem unter https://marketplace.quibiq.de/ eine Plattform zur technischen Verwaltung der Nutzung, insbesondere zur Verknüpfung erworbener Nutzungsrechte mit Azure-DevOps-Organisationen, zur Konfiguration sowie – soweit für ein Produkt angeboten – zur Bereitstellung von Installationspaketen für den lokalen Betrieb.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden die Nutzung der Erweiterungen und der Plattform. Soweit kostenpflichtige Abonnements über Microsoft Marketplace oder über eine Microsoft-geführte Abrechnung erworben werden, richten sich Bestellung, Abrechnung, Rechnungsstellung, Verlängerung und ordentliche Beendigung ergänzend nach den jeweils anwendbaren Microsoft-Bedingungen und dem konkret ausgewählten Angebot.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Anbieterin und dem Kunden über die Nutzung der von der Anbieterin angebotenen Software-Erweiterungen für Microsoft Azure DevOps sowie über die Nutzung der von der Anbieterin betriebenen Plattform.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten sie nicht.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
a) individuelle Vereinbarungen,
b) produktspezifische Leistungsbeschreibungen oder Zusatzbedingungen, soweit vorhanden,
c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
d) sonstige technische Hinweise und Dokumentationen.
Soweit ein kostenpflichtiges Abonnement über Microsoft Marketplace oder einen Microsoft-geführten Abrechnungsfluss erworben wird, gehen die im Erwerbsvorgang ausgewiesenen Angebotsparameter sowie die hierfür anwendbaren Microsoft-Bedingungen den vorstehenden Regelungen insoweit vor, als sie Bestellung, Abrechnung, Rechnungsstellung, Verlängerung oder ordentliche Beendigung betreffen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:
a) Erweiterung: eine von der Anbieterin entwickelte Software-Erweiterung für Microsoft Azure DevOps;
b) Plattform: das von der Anbieterin betriebene Kundenportal unter https://marketplace.quibiq.de/ zur technischen Verwaltung der Nutzung der Erweiterungen, insbesondere zur Verknüpfung eines Abonnements oder sonstigen Nutzungsrechts mit einer Azure-DevOps-Organisation, zur Konfiguration, zur Lizenzverwaltung und – soweit für ein Produkt vorgesehen – zur Bereitstellung von Installationspaketen für den lokalen Betrieb;
c) Abonnement: das entgeltliche oder unentgeltliche, zeitlich befristete oder unbefristete Nutzungsmodell für eine Erweiterung entsprechend dem jeweils gewählten Angebot;
d) Microsoft Marketplace: der Microsoft Marketplace, insbesondere der Visual Studio Marketplace, der Azure DevOps Marketplace oder ein von Microsoft bereitgestellter Nachfolgedienst;
e) Azure-DevOps-Organisation: die vom Kunden betriebene oder ihm zugeordnete Azure-DevOps-Organisation, mit der eine Erweiterung verknüpft wird;
f) lokaler Betrieb: Installation und Betrieb einer Erweiterung auf einer vom Kunden selbst betriebenen oder beauftragten Azure-DevOps-Server-Umgebung, soweit dies für das jeweilige Produkt angeboten wird.
§ 3 Vertragsstruktur und Vertragspartner
Die Anbieterin ist Vertragspartner des Kunden für die Nutzung der Erweiterungen und der Plattform nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Microsoft ist nicht Partei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Umgekehrt ist die Anbieterin nicht Partei der Microsoft-Marketplace-Bedingungen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die Microsoft-Marketplace-Bedingungen regeln die Nutzung des Microsoft Marketplace und – soweit dies für das jeweilige Angebotsmodell vorgesehen ist – den Bestell-, Zahlungs-, Abrechnungs- und Rechnungsstellungsfluss. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln demgegenüber die Nutzung der Erweiterungen und der Plattform im Verhältnis zwischen Anbieterin und Kunde.
Soweit die Anbieterin für ein Angebot im Microsoft Marketplace eigene rechtliche Bedingungen hinterlegt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtliche Bedingungen der Anbieterin für das jeweilige Angebot, sofern sie in den Erwerbsvorgang einbezogen werden.
§ 4 Vertragsschluss
Die Darstellung der Erweiterungen auf der Plattform oder im Microsoft Marketplace stellt kein verbindliches Angebot der Anbieterin dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Soweit ein kostenpflichtiges Abonnement über Microsoft Marketplace oder über eine Microsoft-geführte Abrechnung erworben wird, richtet sich der Erwerb nach dem jeweiligen Bestellvorgang, den dort angezeigten Angebotsparametern sowie den anwendbaren Microsoft-Bedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ergänzend die Nutzung der Erweiterungen und der Plattform zwischen Anbieterin und Kunde.
Soweit die Anbieterin Leistungen außerhalb eines Microsoft-geführten Bestell- oder Abrechnungsprozesses unmittelbar anbietet, kommt ein Vertrag durch ausdrückliche Annahme des Kundenangebots durch die Anbieterin oder durch Bereitstellung beziehungsweise Freischaltung der jeweiligen Leistung zustande.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 5 Gegenstand der Leistungen
Gegenstand der Leistungen der Anbieterin ist die Bereitstellung der jeweils erworbenen oder freigeschalteten Erweiterung einschließlich der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zum Leistungsgegenstand gehört außerdem die Bereitstellung der Plattform für die technische Verwaltung der Nutzung, insbesondere
a) zur Verknüpfung eines Abonnements oder sonstigen Nutzungsrechts mit einer Azure-DevOps-Organisation,
b) zur Konfiguration und administrativen Verwaltung,
c) zur Bereitstellung von Installationspaketen für den lokalen Betrieb, soweit dies für das jeweilige Produkt vorgesehen ist, und
d) zur Anzeige produktbezogener Informationen und administrativer Hinweise.
Der konkrete Funktionsumfang der jeweiligen Erweiterung ergibt sich aus der im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Freischaltung abrufbaren Produktbeschreibung im Microsoft Marketplace sowie, soweit vorhanden, aus ergänzenden produktbezogenen Beschreibungen auf der Plattform.
Öffentliche Aussagen in Werbung, Präsentationen oder sonstigen Informationsmaterialien werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Produktbeschreibung nach Absatz 3 enthalten sind oder von der Anbieterin ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Eine Beschaffenheitsgarantie wird nur übernommen, wenn die Anbieterin eine solche ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet.
Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
a) individuelle Anpassungen an die Prozesse des Kunden,
b) Beratungsleistungen, Schulungen oder sonstige Zusatzleistungen,
c) die Herstellung einer Kompatibilität mit vom Kunden eingesetzten Drittprodukten außerhalb der in der Produktbeschreibung beschriebenen Umgebung,
d) ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
§ 6 Technische Voraussetzungen und Drittumgebungen
Die Nutzung der Erweiterungen setzt eine geeignete Microsoft-Azure-DevOps-Umgebung, die erforderlichen Microsoft-Konten, die notwendigen Berechtigungen sowie einen funktionsfähigen Internetzugang voraus.
Die Nutzbarkeit der Erweiterungen und der QUIBIQ-Plattform hängt von der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der von Microsoft bereitgestellten Dienste, Programmierschnittstellen, Authentifizierungsmechanismen und – soweit einschlägig – Abrechnungsfunktionen ab.
Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle in dieser Sphäre liegen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin.
Die Anbieterin schuldet nicht die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den informationstechnischen Systemen des Kunden und den Systemen der Anbieterin oder von Microsoft.
Im lokalen Betrieb ist der Kunde selbst für eine geeignete Systemumgebung, deren Betrieb, deren Sicherheit sowie die Einhaltung der jeweils bekanntgegebenen Systemvoraussetzungen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Nutzungsrechts das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die jeweilige Erweiterung für eigene unternehmerische Zwecke im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
Die Nutzung ist auf die im jeweiligen Angebot vorgesehene Anzahl von Nutzern, Organisationen, Instanzen, Umgebungen oder sonstigen Nutzungseinheiten beschränkt.
Eine Veräußerung der Erweiterung findet nicht statt. Soweit ein lokaler Betrieb angeboten wird, erfolgt die Überlassung ausschließlich zur Nutzung auf Zeit.
Dem Kunden ist untersagt,
a) die Erweiterung über den vertraglich vorgesehenen Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder Dritten sonst zur Nutzung zu überlassen;
b) die Erweiterung zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu bearbeiten, soweit dies nicht nach den §§ 69d, 69e UrhG zwingend zulässig ist;
c) Schutzrechtsvermerke, Kennzeichnungen oder technische Schutzmaßnahmen zu entfernen, zu verändern oder zu umgehen;
d) die Erweiterung in einer Weise zu nutzen, die darauf abzielt, Nutzungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen oder Entgeltmodelle zu umgehen;
e) die Erweiterung zum Aufbau oder zur Vermarktung eines im Wesentlichen gleichartigen Konkurrenzprodukts zu verwenden.
Gesetzlich zulässige Vervielfältigungen, insbesondere Sicherungskopien im Rahmen eines zulässigen lokalen Betriebs, bleiben hiervon unberührt.
Mit Beendigung der Nutzungsrechte endet das Recht des Kunden zur Nutzung der jeweiligen Erweiterung.
Soweit sich im Besitz oder im Einflussbereich des Kunden installierte lokale Exemplare, Sicherungskopien oder sonstige Vervielfältigungen befinden, hat der Kunde diese binnen 30 Kalendertagen nach Beendigung vollständig zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 8 Plattformzugang und Mitwirkung des Kunden
Die Nutzung bestimmter Funktionen der Plattform setzt eine Registrierung voraus.
Der Kunde hat bei der Registrierung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und seine auf der Plattform hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
Der Kunde darf den Zugang zur Plattform nur solchen Personen eröffnen, die von ihm zur Nutzung und Verwaltung der Plattform autorisiert sind.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kenntniserlangung durch unbefugte Dritte hat der Kunde die Anbieterin unverzüglich zu informieren und – soweit möglich – die betroffenen Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
Der Kunde ist verpflichtet,
a) die für die Nutzung der Erweiterung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten,
b) erforderliche Berechtigungen in seiner Azure-DevOps-Umgebung zu erteilen,
c) Störungen und Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form anzuzeigen,
d) im lokalen Betrieb angemessene Datensicherungen durchzuführen.
Der Kunde darf die Erweiterungen und die Plattform nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme der Anbieterin oder von Microsoft beeinträchtigen kann.
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder verursacht er schuldhaft rechtswidrige Inhalte oder Nutzungen, stellt er die Anbieterin von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 9 Einschränkung und Sperrung des Plattformzugangs
Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugang zur Plattform oder zu einzelnen Plattformfunktionen vorübergehend einzuschränken, soweit und solange dies erforderlich ist,
a) zur Abwehr akuter Gefahren für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme,
b) zur Beseitigung erheblicher technischer Störungen,
c) zur Verhinderung eines schwerwiegenden Missbrauchs der Plattform,
d) zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen.
Eine vorübergehende Einschränkung ist außerdem zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen und mildere Mittel nicht ausreichen.
Die Einschränkung ist auf den erforderlichen Umfang und die erforderliche Dauer zu begrenzen. Die Anbieterin wird den Kunden über Grund und voraussichtliche Dauer unverzüglich in Textform informieren, soweit dem nicht überwiegende Sicherheitsinteressen oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Die Anbieterin hebt die Einschränkung unverzüglich auf, sobald die maßgeblichen Gründe entfallen sind.
Eine dauerhafte Sperrung einzelner Benutzerkonten kommt nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kunden oder eines ihm zuzurechnenden Nutzers in Betracht, nachdem die Anbieterin den Kunden grundsätzlich zuvor abgemahnt oder zur Stellungnahme aufgefordert hat, soweit nicht ein sofortiges Handeln zwingend erforderlich ist.
§ 10 Änderungen der Leistungen, Verfügbarkeit, Wartung und technische Unterstützung
Die Anbieterin ist berechtigt, die Erweiterungen und die Plattform weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, soweit dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder betriebsorganisatorischen Gründen erforderlich ist. Die berechtigten Interessen des Kunden sind angemessen zu berücksichtigen.
Änderungen nach Absatz 1 dürfen nicht dazu führen, dass die wesentlichen vertraglich vorausgesetzten Funktionen des jeweils betroffenen Produkts insgesamt entfallen oder nur noch unwesentlich nutzbar sind.
Besondere Verfügbarkeits-, Reaktions- oder Wiederherstellungszusagen bestehen nur bei ausdrücklicher Individualvereinbarung.
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und sicherheitsbedingte Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen. Soweit möglich und zumutbar, wird die Anbieterin geplante Wartungen mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.
Technische Unterstützungsanfragen können an die auf der Plattform oder im Impressum angegebene Kontaktadresse der Anbieterin gerichtet werden. Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
Einschränkungen, Unterbrechungen oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Störungen der Microsoft-Dienste oder Azure-DevOps-Umgebungen, sonstige Drittleistungen, Eingriffe des Kunden oder technische Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin zurückgehen, stellen keine von der Anbieterin zu vertretende Pflichtverletzung dar.
§ 11 Mängel
Der Kunde hat Mängel der Erweiterungen oder der Plattform unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und dabei die Umstände des Auftretens sowie die Auswirkungen so genau wie möglich zu beschreiben.
Die Anbieterin wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist prüfen und nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Bereitstellung einer Umgehungslösung oder durch Bereitstellung einer geänderten Fassung beheben.
Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Mängelrechte bestehen nicht, soweit ein Mangel beruht auf
a) vertragswidriger Nutzung,
b) einer vom Kunden vorgenommenen oder veranlassten Änderung der Erweiterung oder ihrer Einsatzumgebung,
c) einer vom Kunden eingesetzten, nicht unterstützten technischen Umgebung,
d) Umständen in der Microsoft- oder sonstigen Drittumgebung, die von der Anbieterin nicht zu vertreten sind.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach zwingendem gesetzlichen Haftungsrecht,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung der Anbieterin insgesamt begrenzt auf die von dem Kunden für das jeweils betroffene Produkt in den zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses gezahlten Entgelte.
Für unentgeltlich bereitgestellte Testversionen, Vorabversionen und sonstige unentgeltliche Leistungen haftet die Anbieterin — außer in den Fällen der unbeschränkten Haftung — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anbieterin.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden und Dritten nicht offenzulegen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Als vertraulich gelten insbesondere technische Informationen, nicht öffentlich zugängliche Produktinformationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) der empfangenden Partei bei Mitteilung bereits rechtmäßig bekannt waren,
b) ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder werden,
c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht offenbart wurden,
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offenzulegen sind.
Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils abrufbaren Datenschutzerklärung der Anbieterin.
§ 14 Laufzeit, Beendigung und Folgen der Beendigung
Das Nutzungsverhältnis über die Plattform läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet automatisch, wenn sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an Erweiterungen entfallen und kein berechtigtes Interesse an einer weiteren Plattformnutzung mehr besteht. Im Übrigen kann das Plattformnutzungsverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine aktiven Nutzungsrechte mehr bestehen.
Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Beendigung eines kostenpflichtigen Abonnements, das über Microsoft Marketplace oder über eine Microsoft-geführte Abrechnung erworben wurde, richten sich nach dem jeweils ausgewählten Angebot und den hierfür geltenden Microsoft-Bedingungen.
Stellt die Anbieterin auf der Plattform eine technische Weiterleitung oder eine Hilfsfunktion zur Beendigung eines über Microsoft erworbenen Abonnements bereit, dient diese ausschließlich der technischen Unterstützung. Für die Wirksamkeit und den Beendigungszeitpunkt ist die Erklärung gegenüber Microsoft oder in der von Microsoft vorgesehenen Oberfläche maßgeblich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
a) trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen § 6, § 7 oder § 8 verstößt,
b) die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme der Anbieterin oder Dritter erheblich gefährdet,
c) die Erweiterungen oder die Plattform in erheblichem Umfang rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt.
Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses enden die eingeräumten Nutzungsrechte. Die Anbieterin ist berechtigt, Plattformzugänge nach Ablauf angemessener Übergangsfristen und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu deaktivieren oder zu löschen.
Erstattungen, Gutschriften oder sonstige Rückabwicklungen im Zusammenhang mit über Microsoft erworbenen Abonnements richten sich nach dem konkret ausgewählten Angebot und den hierfür geltenden Microsoft-Bedingungen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin (Berlin). Die Anbieterin bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.